Luftqualität und Auswirkungen
Wir überwachen und messen die Luftqualität an verschiedenen Standorten im Kanton Zug. Zum Schutz von Umwelt, Gesundheit und zur Verbesserung der Luftqualität vollziehen wir die Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung und erarbeiten Massnahmenpläne.
Zustand der Luftqualität
Die Luftqualität in der Schweiz und im Kanton Zug hat sich in den letzten Jahren verbessert. Sie ist im internationalen Vergleich gut. Trotzdem überschreiten die Konzentrationen von Feinstaub (PM10/PM2.5), Stickstoffdioxid (NO2) und Ozon (O3) zeitweise die Immissionsgrenzwerte. Sie bleiben damit ein Gesundheitsrisiko. Auch die Stickstoffeinträge aus der Luft sind noch zu hoch und haben negative Auswirkungen auf Ökosysteme, Biodiversität, Boden, Wasser und Klima. Zur Verbesserung der Luftqualität sind weitere Massnahmen beim Verkehr, bei Industrie, Feuerungen, Heizungen und der Landwirtschaft nötig.
Während Smogsituationen mit ausserordentlich hohen Schadstoffbelastungen informieren wir die Bevölkerung und rufen zu freiwilligen Massnahmen auf.
Überwachung Luftqualität
Der Kanton Zug überwacht die Luftqualität in der Zentralschweiz gemeinsam mit den Kantonen SZ, LU, UR, NW und OW im in-Luft-Verbund. Die Messstationen des Kantons Zug befinden sich in der Stadt Zug und auf dem Zugerberg. Die Messwerte werden stündlich aktualisiert. Monatlich werden an rund 30 Standorten Stickstoffdioxid, Feinstaub und Ammoniak gemessen, um projektspezifisch Aussagen zur Luftbelastung zu machen (z. B. Tangente Zug-Baar).
Im Kanton Zug wurden seit 1993 alle zehn Jahre Flechtenuntersuchun- gen zur Beurteilung der Luftqualität durchgeführt. Damit werden die aktuellen Luftbelastungen sowie deren Veränderung grossräumig und flächendeckend erfasst. Das Flechtenmonitoring dient als Wirkungskon- trolle der erfolgten Massnahmen zur Luftreinhaltung. Im aktuellen Bericht der Erhebung von 2023 liegen Luftgütekarten zu den Belastungen 2003, 2013 und 2023 sowie Differenzkarten zwischen diesen drei Zeitpunkten vor. Die darin aufgezeigten Verbesserungen der Luftqualität sind die positiven Folgen der in den letzten Jahrzehnten getroffenen Mass- nahmen zur Luftreinhaltung. Zur Zeit werden die Massnahmenpläne zur Luftreinhaltung weiter umgesetzt. Zusätzliche Verbesserungen der Luftqualität sind deshalb zu erwarten
Folgen der Luftverschmutzung
Luftschadstoffe beeinträchtigen die Gesundheit, führen zu Schäden an Gebäuden und empfindlichen Ökosystemen und wirken sich negativ auf das Klima aus. Die Luftverschmutzung verursacht hohe volkswirtschaftliche Kosten, vor allem im Gesundheitsbereich.
Luftverschmutzung ist eine nachweisliche Ursache für Krankheiten und vorzeitige Todesfälle. Feinstaub, Russ, Ozon und Stickstoffdioxid sind besonders gesundheitsschädlich. Sie führen zu Atemwegs- und Herz-Kreislauferkrankungen sowie vermutlich zu weiteren Gesundheitsfolgen (z. B. Atemwegsallergien).
Besonders betroffen sind Kinder, ältere Personen oder Menschen mit einer vorbestehenden Krankheit der Atemwege oder des Herz-Kreislaufsystems. Bei diesen kann sich der Gesundheitszustand aufgrund von kurzfristigen Veränderungen der Luftschadstoffbelastung verschlechtern.
Massnahmenpläne
Die Luftqualität ist in den letzten 30 Jahren deutlich besser geworden. Trotzdem lebt heute noch immer knapp ein Drittel der Zuger Bevölkerung in Gebieten mit übermässiger Luftbelastung, vorwiegend entlang der Hauptverkehrsachsen und in den Zentren der Talgemeinden. Die grösste Gefahr für Mensch und Umwelt geht von Feinstaub (PM10), reaktiven Stickstoffverbindungen (NO2 und NH3) und im Sommerhalbjahr vom Ozon (O3) aus.
Die übermässige Belastung der Böden mit stickstoffhaltigen Luftschadstoffen bewirken zudem in vielen naturnahen Ökosystemen eine Überdüngung. Sie tragen zur Versauerung bei, was sich negativ auf die Artenvielfalt auswirkt. Hauptverursacher ist die landwirtschaftliche Tierproduktion mit ihren hohen Ammoniakemissionen.
Die Zentralschweizer Kantone engagieren sich deshalb gemeinsam mit zwei Massnahmenpaketen zur weiteren Senkung der Luftbelastung. Aktuell wird der «Zentralschweizer Massnahmenplan Luftreinhaltung II» sowie der «Massnahmenplan Ammoniak» umgesetzt.
Was tun, wenn es stinkt und raucht?
Die Gemeinde ist die erste Anlaufstelle für die Bevölkerung, wenn Belästigungen durch Gerüche, Rauch und Staub auftreten. Sie klärt die Ursache der Emissionen ab. Wird die Belästigung durch grössere Holzfeuerungen (>70 kW) verursacht, ist das Amt für Umwelt (AFU) zuständig. Zur Unterstützung der Gemeinden hat das AFU einen Leitfaden mit Meldeformular erstellt, welches die Betroffenen im Klagefall bei ihrer Wohngemeinde einreichen können.
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