Vorfälle mit Hunden
Hunde müssen so unter Aufsicht gehalten werden, dass sie jederzeit abrufbar sind und weder Mensch noch Tier belästigen oder gefährden. Unfälle mit Hunden machen betroffen. Jeder Hund kann unter gewissen Umständen gefährlich werden.
Korrekte Hundebegegnungen
Die Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG) hat festegehalten, wie Hundehalterinnen und Hundehalter sich zu verhalten haben, wenn es zu Begegnungen mit anderen Hunden kommt.
Kommt einem ein Hund entgegen, der an der Leine geführt oder von seinem Besitzer auf den Arm genommen wird, ist der eigene Hund auch anzuleinen.
Bei Begegnungen mit Zwerghunden ist besondere Vorsicht geboten: Junge, stürmische und grosse Hunde müssen gut unter Kontrolle gehalten werden.
Vorsicht ist geboten, wenn eine Person mit mehreren Hunden unterwegs ist und auf einen einzigen Hund trifft. Das Rudel darf auf keinen Fall auf den einzigen Hund losrennen. Ist der Hund angeleint, ist dafür zu sorgen, dass sich das Rudel dem angeleinten Hund nicht nähert.
Kind und Hund
Es kommt vor, dass Kinder durch Hunde verletzt werden. In vielen Fällen könnten Hundebisse durch richtiges Verhalten vermieden werden. Die Broschüre "Tapsi komm..." erklärt Kindern, wie sie sich einem bekannten oder fremden Hund gegenüber verhalten sollen.
Um Unfällen vorzubeugen hat das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt den Präventionsfilm "Du & Hund" lanciert. Er zeigt Kindern den richtigen Umgang mit Hunden auf. Schauen Sie sich den Film mal an.
Meldung von Vorfällen
Tierärztinnen und Tierärzte, Ärztinnen und Ärzte, Tierheimverantwortliche, Anbieterinnen und Anbieter von Tierbetreuungsdiensten, Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner sowie Zollorgane sind verpflichtet, dem Veterinärdienst Vorfälle zu melden, bei denen ein Hund Menschen oder Tiere erheblich verletzt oder ein übermässiges Aggressionsverhalten gezeigt hat.
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