Hunde
Seit Jahrtausenden sind Hunde die treuen Begleiter des Menschen. Die Bedürfnisse des Hundes sind zu beachten. Wir versuchen ihnen gerecht zu werden in dem wir Respekt zeigen. Für das Halten von Hunden ist die eidg. Tierschutzverordnung und die Gesetze und Reglemente der Zuger Gemeinden massgebend.

Infoblatt Hundereglemente
Entsprechende Gesetze oder Reglemente gibt es nicht in allen Gemeinden. Weitere Infomationen finden Sie auf den Webseiten der Zuger Gemeinden.
Hunde verantwortungsvoll führen
Halten Sie Ihren Hund jederzeit so unter Kontrolle, dass er weder Personen noch Tiere gefährdet. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Hund Personen weder durch anhaltendes Gebell noch durch Geheul oder auf andere Art und Weise belästigt.
Wo empfehlen wir Hunde an der Leine zu führen:
- in öffentlichen Gebäuden (auch Bahnhöfe, Bushaltestellen)
- in Restaurants und Läden
- in Wohnzonen
- in Wäldern und am Waldrand (Leinenpflicht während der für Wildtiere besonders sensiblen Zeit zwischen dem 1. April und dem 31. Juli)
- in der näheren Umgebung von Spiel- und Sportplätzen
- in der Nähe Strassen mit viel Verkehr
- in Naturschutzgebieten (Leinenpflicht, Hunde teils nicht erlaubt)
- in der Dämmerung und nachts
Wo ist auf das Mitbringen eines Hundes zu verzichten:
- in Schulen und auf Pausenplätzen
- auf Spiel- und Sportplätzen
- auf Friedhöfen
- in öffentlichen Schwimmbädern
Weiterführende Links
Montag bis Freitag 07:30 - 11:45 13:30 - 16:30