Import und Export von Tieren
Die Ein- und Ausfuhr von Tieren unterliegt speziellen Vorschriften. Eine sorgfältige Vorbereitung ist empfohlen, damit es nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt.
Heimtiere
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bietet auf seiner Webseite wertvolle Tipps zum Thema Reisen mit Heimtieren an. Wenn Sie mit Hund, Katze oder Frettchen reisen, ist die Online-Hilfe des BLV sehr empfehlenswert. Beabsichtigen Sie einen Hund im Ausland zu kaufen, liefert Ihnen das Video Augen auf beim Hundekauf nützliche Informationen.
Pferde und Esel
Für die Ausfuhr von Pferden und Eseln benötigen Sie ein Zeugnis vom Veterinärdienst. Anfragen sind mindestens eine Woche vor der geplanten Abreise einzureichen. Ansonsten muss für die Bearbeitung mit Zusatzkosten gerechnet werden.
Exportzeugnisse werden nur für korrekt in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registrierte pferdeartige Tiere ausgestellt.
- Schicken Sie uns frühzeitig die vollständig ausgefüllte Exportanmeldung.
- Wir melden uns bei Ihnen, um einen Termin für den Gesundheitscheck auszumachen.
- Kurz vor der Ausfuhr kommt ein Amtstierarzt vorbei, um das Tier einem Gesundheitscheck zu unterziehen und Ihnen das benötigte Zeugnis abzugeben.
- Validierungsabzeichen
Für Pferde mit einem Validierungsabzeichen können Zeugnisse ausgestellt werden, die für ein mehrfaches Verbringen innerhalb von bis zu 30 Tagen gültig sind. Das Prüfen der Berechtigung und das Anbringen des Validierungsabzeichens ist kostenpflichtig und wird nach Aufwand verrechnet.
Nutztiere
Planen Sie eine Ein- oder Ausreise mit Nutztieren (z.B. Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Lamas, Alpakas), schicken Sie uns frühzeitig die vollständig ausgefüllte Exportanmeldung.
Wir werden uns danach mit Ihnen in Verbindung setzen.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben.
Wild- und Zootiere
Planen Sie eine Ein- oder Ausreise von Wild- oder Zootieren? Bitte kontaktieren Sie uns im Voraus.
Export von artengeschützten Tieren und Produkten davon (gemäss CITES, JSG oder NHG)
Unabhängig vom Bestimmungsland gelten für artengeschützte Tiere und Tierprodukte spezielle Exportbestimmungen. Diese sind unter Export von artengeschützten Tier- und Pflanzenarten aufgelistet.
Wer Tiere exportieren möchte, die durch das Jagd- oder Natur- und Heimatschutzgesetz geschützt sind, informiert sich bei den ausländischen Behörden über die dortigen Einfuhrbedingungen.
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00