Import/Export von tierischen Lebensmitteln
Bei der Ein- und Ausfuhr von Lebensmitteln tierischer Herkunft werden im Auftrag des Bundes Betriebs- und Warenkontrollen durchgeführt und Exportzeugnisse für tierische Produkte wie Milch- und Fleischerzeugnisse ausgestellt.
Was sind tierische Nebenprodukte?
- Verarbeitetes tierisches Eiweiss und weitere Tiermehle
- Heimtierfutter
- Rohwaren zur Herstellung von Heimtierfutter
- Nebenprodukte zur Herstellung von Heimtierfutter
- Nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte Milch und Milcherzeugnisse
- ausgeschmolzene Fette, Gelatine und Kollagene, hydrolysierte Eiweisse sowie Di- und Tricalciumphosphat
- Häute und Felle, Jagdtrophäen
- Nebenprodukte zur technischen Verwertung
Möchten Sie tierische Nebenprodukte ein- oder ausführen, kontaktieren Sie uns bitte vorgängig.
Export von artengeschützten Tieren und Produkten davon (gemäss CITES, JSG oder NHG)
Unabhängig vom Bestimmungsland gelten für artengeschützte Tiere und Tierprodukte spezielle Exportbestimmungen. Diese sind unter Export von artengeschützten Tier- und Pflanzenarten aufgelistet.
Wer Tiere exportieren möchte, die durch das Jagd- oder Natur- und Heimatschutzgesetz geschützt sind, informiert sich bei den ausländischen Behörden über die dortigen Einfuhrbedingungen.
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00