Selbstkontrollen zur Qualitätsprüfung
Jeder Betrieb, der Lebensmittel in Verkehr bringt, ist verpflichtet, Selbstkontrollen durchzuführen. Diese Kontrollen müssen unabhängig von amtlichen Kontrollen erfolgen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
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