14.11.2025, Medienmitteilung

Was gilt bei Prüfungen?

Der Bildungsrat hat das Promotionsreglement überarbeitet. Neu gibt es u. a. Rahmenvorgaben für die Leistungsbeurteilung. Das totalrevidierte Reglement gilt ab Schuljahr 2026/27.

Mit der Totalrevision des Promotionsreglements verfolgte der Bildungsrat verschiedene Ziele. Zusätzlich zu den Rahmenvorgaben für die Leistungsbeurteilung wurden etwa auch die Grundlagen geschaffen, um schon in der Sekundarschule mit der Berufsmatura beginnen zu können. Weil die fachlichen Niveaus in der Oberstufe laufbahnentscheidend sein können, hat der Bildungsrat zudem die Voraussetzung für einen Wechsel ins tiefere Niveau klarer beschrieben. Die Umsetzung des neuen Reglements per Start ins Schuljahr 2026/27 erfordert verschiedene Vorbereitungsarbeiten, die jetzt in Angriff genommen werden.

Rahmenvorgaben für die Leistungsbeurteilung

Verbindlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Beurteilung sollen gestärkt werden. Der Bildungsrat hat darum zentrale Rahmenbedingungen für die Leistungsbeurteilung geregelt. Zum Beispiel zur Notenskala, zur Notenstückelung oder auch zur notwendigen Anzahl Prüfungen pro Semester. Mit der Beschreibung im Promotionsreglement kann auch einem Bedürfnis der Eltern Rechnung getragen werden, welche diese Regeln zentral an einem Ort vorfinden möchten. Diese Klarheit hilft auch den Lehrpersonen.

Berufsmaturität und Praxisplatz

Zusätzlich schafft die Totalrevision den Rahmen für die neue Berufsmaturität Sek+. Die BM Sek+ eröffnet für leistungsstarke Sekschülerinnen und -schüler die Möglichkeit, schon in der 3. Sekundarklasse mit der Berufsmatura beginnen zu können. Neu haben die Gemeinden zudem die Möglichkeit, das Wahlfach «Praxisplatz» anzubieten. Dabei handelt es sich um ein Angebot für Lernende der 9. Klasse, welche Schwierigkeiten haben, sich für die Schule zu motivieren. Sie können einen halben Tag pro Schulwoche in einem Betrieb arbeiten und Arbeitsluft schnuppern. Pilotiert wurde das Wahlfach Praxis-platz von den Schulen Cham.

Wechsel Niveaufach

Schülerinnen und Schüler der gemeindlichen Schulen werden auf der Oberstufe in unterschiedliche Niveaufächer eingeteilt. Dahinter steckt ein Fördergedanke. Da eine Beschulung im höheren oder tieferen Niveau aber auch laufbahnentscheidend sein kann, gilt ab Schuljahr 2026/27 für alle gemeindlichen Schulen, dass ein Wechsel ins tiefere Niveau erst bei einer Zeugnisnote unter 3,5 erfolgt. Damit wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums ungenügende Leistungen in einem Fach mit besseren Leistungen in einem anderen Fach ausgleichen können, ohne dass sie in ihren Anschlussmöglichkeiten eingeschränkt werden.

Kontakt

Stephan Schleiss

Regierungsrat
Direktion für Bildung und Kultur

+41 41 594 37 48 stephan.schleiss@zg.ch