23.06.2025, Medienmitteilung

Ergänzungswahl für Nachfolge von Regierungsrat Martin Pfister: Drei Vorschläge für den zweiten Wahlgang eingereicht

Am Sonntag, 10. August 2025, findet der zweite Wahlgang der Ergänzungswahl für den frei gewordenen Sitz im Zuger Regierungsrat statt. Drei Personen stellen sich zur Wahl.

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge (Wahlanmeldeschluss) endete am Montag, 23. Juni 2025, um 17.00 Uhr. Bis dahin sind bei der Staatskanzlei des Kantons Zug drei Wahlvorschläge für die Nachfolge von Martin Pfister eingegangen.

Folgende Personen kandidieren als Regierungsratsmitglied für den zweiten Wahlgang:

Hausheer Andreas, 1973, Kaufmann, Gemeindepräsident, Unterfeldstrasse 8, 6312 Steinhausen, Die Mitte Kanton Zug

Lustenberger Andreas, 1986, Geschäftsleitungsmitglied Caritas, Kantonsrat, Bahnhofstrasse 20A, 6340 Baar, ALG Kanton Zug und soziales Bündnis

Villiger Andy, 1962, Unternehmer, dipl. Informatik-Ing. ETH, St. Wendelin 22, 6343 Holzhäusern, parteilos

Prüfung und Veröffentlichung der Wahlvorschläge

Die Staatskanzlei prüft und bereinigt die eingereichten Wahlvorschläge bis Mittwoch, 25. Juni 2025, um 17.00 Uhr. Sie veröffentlicht die bereinigten Wahlvorschläge am Donnerstag, 3. Juli 2025, im Amtsblatt und auf der Website des Kantons Zug.

Wahl mit relativem Mehr am 10. August 2025

Beim ersten Wahlgang am 15. Juni 2025 erreichte keine der sechs kandidierenden Personen das absolute Mehr, also über die Hälfte aller gültigen Stimmen. Deshalb kommt es am 10. August 2025 zu einem zweiten Wahlgang. Dabei gilt das relative Mehr: Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhält.

Die Vakanz für die laufende Amtsdauer bis Ende 2026 entstand, weil Martin Pfister am 12. März 2025 in den Bundesrat gewählt wurde. Er trat am 31. März 2025 als Regierungsrat zurück. Bis das neue Regierungsratsmitglied im Amt ist, leitet Landammann Andreas Hostettler, Direktor des Innern, die Gesundheitsdirektion.

Kontakt

Tobias Moser

Landschreiber
Staatskanzlei

+41 41 594 10 81 tobias.moser@zg.ch