06.03.2026, Medienmitteilung

Einheitliche Finanzierung in der Krankenversicherung: Kantonale Bestimmungen werden angepasst

Die Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) erfordern eine Anpassung der kantonalen Gesetzesgrundlagen. Der erste Teil der Neuregelungen wird 2028 in Kraft treten und ist primär technischer Natur. Weil aber die Prämienentlastung 2026/27 gleichzeitig ausläuft, ist unabhängig von EFAS mit einem Prämiensprung zu rechnen.

Mit EFAS werden alle Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach demselben Verteilschlüssel finanziert. Die Umsetzung erfolgt in zwei Etappen: ab 2028 ohne Pflege, ab 2032 mit Pflege. Die aktuelle Vorlage betrifft nur die erste Etappe.

Zeitgleich mit der Umstellung auf die einheitliche Finanzierung beendet der Kanton die erhöhte Kantonsbeteiligung an den stationären Spitalkosten. Eine Weiterführung der Prämienentlastung ist vom Kantonsrat verworfen worden, indem eine entsprechende Motion nicht erheblich erklärt wurde. Deshalb orientiert sich die vorliegende Regelung für den kantonalen Anteil an der EFAS-Finanzierung am bundesrechtlichen Mindestprozentsatz, wobei der Kantonsrat den Prozentsatz für ein Jahr oder mehrere Jahre erhöhen kann.

Durch die Systemumstellung erfolgt aufgrund der bundesgesetzlichen Vorgaben eine Kostenverschiebung im Umfang von jährlich 15 bis 20 Millionen Franken von der Krankenpflegeversicherung zum Kanton. Der dämpfende Effekt auf die Prämien wird jedoch durch den Wegfall der erhöhten Kantonsbeteiligung an den stationären Spitalkosten überkompensiert, so dass 2028 ein Prämienanstieg im Bereich von 25 Prozent resultieren könnte (unverbindliche Schätzung; stark abhängig von der zwischenzeitlichen Kostenentwicklung).

Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung. Gemeinden und Parteien sind eingeladen, bis am 4. Mai 2026 zu den geplanten Gesetzesänderungen Stellung zu nehmen. 
Sämtliche Vernehmlassungsunterlagen sind online verfügbar.

Kontakt

Andreas Hausheer

Gesundheitsdirektor
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+41 41 594 26 16 andreas.hausheer@zg.ch