Vorgehen historische Objekte
Folgende Punkte müssen Sie beachten, wenn Sie eine Verfügung erhalten haben, die den Umbau, die Sanierung oder den Abbruch eines historischen Objekts betrifft.
Vorbereitung
Nehmen Sie nach Erhalt einer Verfügung möglichst frühzeitig Kontakt mit uns auf und schreiben Sie uns (Armin.Thuerig@zg.ch).
Klären Sie im Vorfeld ab, ob bei Ihrem Bauobjekt eine Schadstoffbelastung vorliegt und leiten Sie gegebenenfalls frühzeitig die Sanierung ein. Weitere Angaben dazu finden Sie in der Abfallverordnung und in der Bauarbeitenverordnung.
Umbau und Sanierung
Die kantonale Bauforschung kann in Absprache mit der Bauherrschaft gegebenenfalls bereits in der Planungsphase gewisse Abklärungen und Dokumentationsarbeiten durchführen. Dadurch erhöht sich Ihre Planungssicherheit und zeitliche Verzögerungen im Bauablauf lassen sich verhindern bzw. reduzieren.
Stösst man bei einem Bauvorhaben auf archäologische Funde, ist der Finder oder die Finderin von Gesetzes wegen verpflichtet, die Funde unserem Amt zu melden.
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Zuständige Abteilung
Kontakt
Amt für Denkmalpflege und Archäologie
Montag bis Freitag 08:30 - 11:45 14:00 - 17:00