Arbeitshilfen
Juristinnen und Juristen des Baudepartementsekretariats beantworten gerne Fragen zur Anwendung des Planungs- und Baugesetzes. Als Hilfe stehen zudem die Kommentare zum Planungs- und Baugesetz (PBG) samt deren Verordnung (V PBG) zur Verfügung.
Arbeitshilfen
Der Kommentar zum Planungs- und Baugesetz (PBG) samt Verordnung (V PBG) umfasst vorerst lediglich die gesetzlichen Neuerungen, die im Jahr 2019 in Kraft getreten sind.
Per 1. Januar 2019 sind die Teilrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) – Teil 2 «Anpassungen aufgrund von parlamentarischen Vorstössen und Erfahrungen aus der Praxis» und die Totalrevision der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG) in Kraft getreten. Bereits im August 2018 beschloss der Kantonsrat die Grundzüge der räumlichen Entwicklung im kantonalen Richtplan.
Kontakt
Baudirektionssekretariat
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Termine nach Vereinbarung