Die Erstellung und die Veränderung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen bedürfen der Zustimmung des Kantons und der anschliessenden Bewilligung des Gemeinderates.

Wohnhaus in der Landwirtschaftszone

Baugesuche und Bauanfragen

Baugesuche und Anfragen zwecks Abklärung der Bewilligungsfähigkeit eines Vorhabens (Bauanfrage) sind immer bei der entsprechenden Gemeinde über die Baugesuchsplattform cymo ebau einzureichen. Bei Fragen zur Einreichung wenden Sie sich bitte an die Baubewilligungsbehörde Ihrer Gemeinde.

Um einen möglichst raschen und reibungslosen Verfahrensablauf zu gewährleisten, muss das Baugesuch vollständig sein. Folgende Dokumente sind Bestandteil des Baugesuchs (§ 47 V PBG):

  • Baugesuchsformular mit Baubeschrieb
  • Grundbuchplan / Situation
  • Grundrisse
  • Ansichten
  • Schnitte
  • Umgebungsplan
  • Materialkonzept
  • Versiegelungsbilanz

Alle Unterlagen eines Baugesuchs müssen datiert und von der gesuchstellenden Person sowie der Grundeigentümerschaft unterzeichnet sein.

 

Der Bund hat im Herbst 2025 die Gesetzgebung zur Raumplanung angepasst (RPG 2). Im Fokus steht das Bauen ausserhalb der Bauzone, insbesondere das Stabilisierungsziel. Ziel ist es, die Anzahl Gebäude und die Bodenversieglung zu stabilisieren. Im Rahmen der kantonalen Umsetzung muss neu bei Baugesuchen ausserhalb der Bauzone eine Versieglungsbilanz eingereicht werden.

 

Informationen zur Einreichung von elektronischen Baugesuchen, Bauanzeigen und Bauanfragen

Versiegelungsbilanz Musterbeispiel

Bewilligungspraxis des Amts für Raum und Verkehr

Die Broschüre «Bauen ausserhalb der Bauzonen» erklärt und konkretisiert die Möglichkeiten und Grenzen des Bauens ausserhalb der Bauzonen und dient als Arbeits- und Orientierungshilfe. Sie ist nicht abschliessend, zeigt jedoch wegleitend die Praxis für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen im Kanton Zug auf und wird laufend angepasst. Es sind immer die aktuellen gesetzlichen Erlasse massgebend.

 

Der Leitfaden «Gestaltung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone» unterstützt Planende und Bauherrschaften bei Fragen der Gestaltung von Bauten ausserhalb der Bauzonen und hilft bei der Suche nach guten Lösungen. Er macht verständlich, worauf Gemeinden und Kanton bei der Beurteilung von Bauvorhaben achten.

 

Gestaltung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone – Leitfaden

IN ÜBERARBEITUNG: Bauen ausserhalb der Bauzonen – Anwendung des Bundesgesetzes über die Raumplanung

Abbruchprämiengesuch

Das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG 2) sieht eine Abbruchprämie vor. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Gebäude ausserhalb der Bauzone abzureissen. Ab dem 1. Juli können Eigentümerinnen und Eigentümer von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen vor Abbruch bei der Standortgemeinde über die Baugesuchsplattform cymo ebau ein entsprechendes Gesuch einreichen.

 

Das Gesuch erfolgt entweder im Rahmen eines Baugesuchs oder als eigenständiges Gesuch, wenn nur abgebrochen wird. Bereits erfolgte Abbrüche werden nicht entschädigt. Die Voraussetzungen und das Vorgehen sind dem Merkblatt zu entnehmen.

Merkblatt Abbruchprämiengesuch (folgt)

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