Kantonsstrasse P, Edlibach-/Neuheimerstrasse, Hinterburgmühle-Edlibach, Neuheim und Menzingen
- Öffentliche Planauflage im Baubewilligungsverfahren
- Öffentliche Planauflage und Rechtserwerb
Öffentliche Planauflage im Baubewilligungsverfahren
Gemeinden Neuheim und Menzingen
Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse P, Edlibach-/Neuheimerstrasse, Hinterburgmühle–Edlibach» inklusive Strassenplan, Baulinienplan (befristet), Lärmsanierung, Rodungsgesuch sowie Entwürfe der gewässerschutzrechtlichen Bewilligung und der Verkehrsanordnung
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, insbesondere gemäss § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), § 15 des Gesetzes über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 (GSW; BGS 751.14) in Verbindung mit § 45 PBG und den einschlägigen Vorschriften der Lärmverordnung, § 3 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald vom 17. Dezember 1998 (EG Waldgesetz; BGS 931.1), Art. 6, 7 und 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSchG; SR 814.20) in Verbindung mit § 54 des Gesetzes über die Gewässer vom 25. November 1999 (GewG; BGS 731.1) in Verbindung mit § 40 des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen vom 1. April 1979 (VRG; BGS 162.1), werden:
- der Strassenplan und Baulinienplan (befristet)
vom 4. Juni bis 6. Juli 2026 - das Strassenbauprojekt
vom 4. bis 24. Juni 2026 - die Lärmsanierung
vom 4. bis 24. Juni 2026 - das Rodungsgesuch
vom 4. bis 24. Juni 2026 - der Entwurf «Gewässerschutzrechtliche Bewilligung»
vom 4. bis 24. Juni 2026
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, auszugsweise beim Amt für Wald und Wild (Rodungsgesuch), Ägeristrasse 56, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei Neuheim, Dorfplatz 5, 6345 Neuheim und der Gemeindekanzlei Menzingen, Alte Landstrasse 2a, 6313 Menzingen, öffentlich aufgelegt. Dem Auflagedossier liegt zusätzlich der Entwurf der Verkehrsanordnung informationshalber bei. Zudem ist auf der Homepage des Kantons Zug ein Auszug der Unterlagen zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit einsehbar. Land- und Rechtserwerbspläne sind physisch vor Ort einsehbar.
Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer von den Plänen und Gesuchen besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 4. Juni 2026
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Statthalter
Öffentliche Planauflage und Rechtserwerb
Einleitung der formellen Enteignung (kombiniertes Verfahren mit Projekt)
Rechtserwerb für die Sanierung der Kantonsstrasse P, Edlibach-/Neuheimerstrasse, Hinterburgmühle–Edlibach, Gemeinden Neuheim/Menzingen
Der Kanton Zug hat die Schätzungskommission vorsorglich ersucht, das Enteignungsverfahren einzuleiten. Dem Begehren hat der Kommissionspräsident stattgegeben. Er hat Folgendes angeordnet:
Die Enteignungstabelle sowie die Land- und Rechtserwerb-/Enteignungspläne werden mit Einsprachegelegenheit öffentlich aufgelegt, und zwar während 30 Tagen nach der ersten Amtsblattpublikation, d.h. vom 4. Juni bis 6. Juli 2026. Koordiniert, in einem separaten Verfahren, werden die Pläne für das Bauprojekt «Kantonsstrasse P, Edlibach-/Neuheimstrasse, Hinterburgmühle–Edlibach, Gemeinden Neuheim/Menzingen», die Lärmsanierung, das Rodungsgesuch und der Entwurf der gewässerrechtlichen Bewilligung während 20 Tagen, d.h. vom 4. Juni bis 24. Juni 2026, sowie der Strassenplan während 30 Tagen, d.h. vom 4. Juni bis 6. Juli 2026, öffentlich aufgelegt.
Die Unterlagen können beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf den Gemeindekanzleien Neuheim und Menzingen während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Zudem ist auf der Homepage des Kantons Zug ein Auszug der Unterlagen zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit einsehbar. Land- und Rechtserwerbspläne sind physisch vor Ort einsehbar.
Von der Enteignung betroffene Personen können gemäss § 68 Abs. 1 V PBG innert der Auflagefrist:
a) Einsprachen gegen die Enteignung oder bezüglich ihres Umfangs sowie Begehren um Planänderung,
b) Entschädigungsforderungen,
c) Begehren um Ausdehnung der Enteignung und
d) Begehren um Sachleistung
bei der Schätzungskommission des Kantons Zug, Hinterbergstrasse 43, 6312 Steinhausen, einreichen. Die Einsprachen und Begehren haben schriftlich zu erfolgen und einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Betroffene Rechte, die sich aus der Erwerbstabelle ergeben oder sonstwie offenkundig sind, werden von Amtes wegen berücksichtigt (§ 68 Abs. 2 V PBG).
Falls durch das Projekt in die Rechte von dinglich (Nutzniessung und dergleichen) oder obligatorisch (Pacht und Miete und dergleichen) Berechtigten eingegriffen wird, ersuchen wir Sie, diese auf das laufende Verfahren aufmerksam zu machen. Ohne Zustimmung des Enteigners dürfen an den betroffenen Grundstücken nach dieser amtlichen Bekanntgabe der Planauflage keine die Enteignung erschwerende rechtliche oder tatsächliche Verfügungen getroffen werden (§ 64 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes).
Steinhausen, 4. Juni 2026
Schätzungskommission
Hinterbergstrasse 43
6312 Steinhausen
Download
Dokumentenverzeichnis Auflageprojekt
Technischer Bericht
Planungsbericht
Umweltnotiz
Lärmsanierung
Übersichtsplan
Situation Strassenbau km 2.100-2.400
Situation Strassenbau km 2.100-2.700
Situation Strassenbau km 2.700-2.950
Situation Strassenbau km 2.950-3.250
Situation Strassenbau km 3.250-3.450
Situation Werkleitungen km 2.100-2.400
Situation Werkleitungen km 2.400-2.700
Situation Werkleitungen km 2.700-2.950
Situation Werkleitungen km 2.950-3.250
Situation Werkleitungen km 3.250-3.450
Querprofile km 2.150-2.575
Querprofile km 2.600-3.083
Querprofile km 3.100-3.425
Signalisation Markierung Teil 1
Signalisation Markierung Teil 2
Situation Rodung Aufforstung
Baulinien befristet Neuheim
Baulinien befristet Menzingen
Strassenlinien Neuheim
Strassenlinien Menzingen
Situation Absteckung km 2.100-2.400
Situation Absteckung km 2.400-2.700
Situation Absteckung km 2.700-2.950
Situation Absteckung km 2.950-3.250
Situation Absteckung km 3.250-3.450
Stützmauer Müligutsch
Stützmauer Chuenzrank
Kleintierdurchlass Chuenzrank
Stützkonstruktion Chuenz
Viehdurchlass Chuenz
Stützmauer Lochboden 2
Rodungsgesuch
Verfügung Lärmsanierung (Entwurf)
Verkehrsanordnung (Entwurf)
Mitbericht Gemeinde Neuheim
Mitbericht Gemeinde Menzingen
Gewässerschutzrechtliche Bewilligung (Entwurf)
