Baulinienplan-Änderung Kantonsstrasse 368
Gemeinde Hünenberg
Baulinienplan-Änderung Kantonsstrasse 368, Holzhäusernstrasse,
Teilstrecke: GS 1525 und 1441
Öffentliche Planauflage
Gemeinde Hünenberg
Baulinienplan-Änderung Kantonsstrasse 368, Holzhäusernstrasse,
Teilstrecke: GS 1525 und 1441
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), wird der Baulinienplan
vom 25. Januar bis 23. Februar 2024
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei
Hünenberg öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist können die vom Projekt betroffenen Personen und Behörden Einsprache erheben. Die Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen. Gleichzeitig erfolgt durch die Gemeinde Hünenberg die öffentliche Planauflage des Baugesuchs «Ersatzbau Silo» der LANDI Hünenberg Genossenschaft.
Zug, 25. Januar 2024
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Regierungsrat