Lärmsanierung Kantonsstrasse 368, Bhst. Stotzenacker–Eichengrundweg, Risch
Gemeinde Risch
Lärmsanierung «Kantonsstrasse 368, Bhst. Stotzenacker–Eichengrundweg»
Kantonsstrasse 368, Bhst. Stotzenacker–Eichengrundweg, Risch
Öffentliche Auflage
Gemeinde Risch
Lärmsanierung «Kantonsstrasse 368, Bhst. Stotzenacker–Eichengrundweg»
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, insbesondere gemäss den einschlägigen Vorschriften der Lärmverordnung, in Verbindung mit § 40 des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen vom 1. April 1979 (VRG; BGS 162.1), werden:
- die Lärmsanierung
vom 22. Januar bis 11. Februar 2026
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, sowie auf der Gemeindekanzlei Risch, Zentrum Dorfmatt, 6343 Rotkreuz, öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer von den Plänen und Gesuchen besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 22. Januar 2026
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Statthalter
