Besuch einer öffentlichen Verhandlung am Obergericht
Am Obergericht finden regelmässig öffentliche Berufungsverhandlungen der Strafabteilung statt. Wenn Sie als Besucherin oder Besucher an einer solchen Verhandlung teilnehmen wollen, finden Sie hier alle relevanten Informationen.
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich sind alle Verhandlungen der Strafabteilung des Obergerichts Zug öffentlich. Öffentliche Verhandlungen können von Einzelpersonen ohne Voranmeldung besucht werden. Einzige Voraussetzung ist das Vorweisen eines Personalausweises mit Foto am Empfang des Gerichtsgebäudes. Schulklassen und andere Besuchergruppen melden sich bitte vorgängig bei der Kanzlei des Obergerichtes an.
In gewissen Fällen kann die Öffentlichkeit vorgängig ganz oder teilweise von einer Gerichtsverhandlung ausgeschlossen werden. Das ist dann der Fall, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder schutzwürdige Interessen einer beteiligten Person, insbesondere des Opfers, dies erfordern, oder wenn grosser Andrang herrscht. Auch Strafverfahren gegen jugendliche Beschuldigte finden grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Solche nicht-öffentlichen Verhandlungen sind auf der Verhandlungsliste entsprechend gekennzeichnet.
Die Urteilsberatungen finden stets unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Presse / Medien
Die Gerichtsberichterstattung richtet sich nach der Verordnung über die Gerichtsberichterstattung in der Zivil- und Strafrechtspflege vom 18. Januar 2011.
Aktuelle Verhandlungstermine
Nachfolgend finden Sie eine Liste der aktuell anstehenden Verhandlungen am Obergericht Zug zum Download.
Kontakt
Obergericht Zug
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Auf Wunsch können auch Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Wichtiger Hinweis zu elektronischen Eingaben
Eingaben, welche per E-Mail oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht. Die Kommunikation per E-Mail ist nicht verschlüsselt. Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen.