Anwaltspraktikum
Damit Sie im Kanton Zug die Anwaltsprüfung absolvieren dürfen, müssen Sie vorab ein juristisches Praktikum von mindestens einem Jahr (Vollzeit) in der Schweiz absolvieren, davon mindestens 6 Monate im Kanton Zug.
Praktikumsplätze in der Zuger Justiz
Bei den Zuger Gerichten und der Staatsanwaltschaft werden aktuell wie folgt Praktikumsstellen angeboten:
Kantonsgericht 5
Staatsanwaltschaft 3
Strafgericht 1
Verwaltungsgericht 2
Die Praktikantinnen und Praktikanten (bzw. Auditorinnen und Auditoren) werden jeweils für eine Dauer von sechs Monaten und im Vollzeitpensum angestellt. Diese sechs Monate werden als Zulassungsvoraussetzung für die kantonale Anwaltsprüfung angerechnet. Die einzelnen Stellen werden in der Regel sechs Monate vor Stellenbeginn vergeben.
Am Kantonsgericht erhalten Sie Einblick in die verschiedenen Bereiche der Zivilrechtspflege, wobei Sie jeder der drei Abteilungen für zwei Monate zugeteilt werden. Die Aufgaben bestehen u.a. in der Protokollführung, der Ausarbeitung von Entscheidentwürfen sowie der Abklärung von Rechtsfragen.
Bei der Staatsanwaltschaft erhalten Sie Gelegenheit, sich in das Strafrecht/Strafprozessrecht (Erwachsene und Jugendliche) einzuarbeiten. Im Auftrag und unter Anleitung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie der Jugendanwältin und des Jugendanwalts bereiten Sie Entwürfe von Entscheiden und Einvernahmen vor, tätigen rechtliche Abklärungen, wirken bei der Protokollführung bei Einvernahmen mit und erhalten Gelegenheit, Gerichtsverhandlungen in Strafverfahren zu besuchen.
Während Ihrer Tätigkeit am Strafgericht verfassen Sie Urteilsentwürfe, nehmen rechtliche Abklärungen vor, fertigen Protokolle von Gerichtsverhandlungen ab Tonträger aus und unterstützen die Kanzlei des Strafgerichts im administrativen Bereich. Daneben haben Sie Gelegenheit, an den Verhandlungen und Beratungssitzungen des Kollegialgerichts wie auch des Einzelgerichts teilzunehmen.
Am Verwaltungsgericht erhalten Sie Gelegenheit, sich in die verschiedenen Rechtsbereiche (Allgemeines Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht) einzuarbeiten. Ihre Aufgaben bestehen im Wesentlichen in der Anfertigung von Urteilsentwürfen, der Protokollierung mündlicher Verhandlungen und dem Korrektorat gefällter Urteile. Zudem sind Sie an den Gerichtssitzungen anwesend.
Die nachfolgenden Ausführungen zu den Voraussetzungen und zur Anmeldung beziehen sich ausschliesslich auf die Anwaltspraktikumsplätze bei den Zuger Gerichten und der Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich können Sie Ihr Anwaltspraktikumsjahr aber auch bei einer Zuger Anwaltskanzlei oder bei der öffentlichen Verwaltung im Kanton Zug absolvieren. Offene Praktikumsstellen in diesen Bereichen finden Sie über die nachfolgend verlinkte Seite des Zuger Advokatenvereins.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Anwaltspraktikum in der Zuger Justiz sind im Wesentlichen dieselben, wie für die Zulassung zur Anwaltsprüfung. Im Unterschied dazu müssen Sie beim Antritt des Praktikums aber selbstverständlich noch nicht über Praxiserfahrung verfügen (vgl. § 18 Abs. 1 Geschäftsordnung Obergericht i.V.m. Art. 7 Abs. 1 lit. a und Art. 8 Abs. 1 lit. a-c BGFA).
Sofern die Nachfrage das Stellenangebot übersteigt, werden Personen mit einem Bezug zum Kanton Zug bei der Stellenvergabe vorrangig berücksichtigt. Ein Bezug zum Kanton Zug liegt insbesondere vor, wenn jemand im Kanton Zug aufgewachsen ist, hier die Schulzeit absolviert hat oder sich der Wohnsitz im Kanton Zug befindet bzw. zu einem früheren Zeitpunkt befunden hat. Ein Heimatort im Kanton Zug genügt nicht.
Bewerbung auf ein Praktikum
Ihre Bewerbung richten Sie bitte per E-Mail (inkl. Motivationsschreiben, Lebenslauf und Abschlussnoten) an die Kanzlei des Obergerichts, Nathalie Knüsel, nathalie.knuesel@zg.ch.
Am Montag, Mittwoch und Freitag (jeweils vormittags) steht Ihnen Nathalie Knüsel auch für telefonische Auskünfte zur Verfügung.
Kontakt
Nathalie Knüsel
Sachbearbeiterin
6300 Zug
