Elektronische Eingaben
Eingaben an richterliche Behörden können auch elektronisch eingereicht werden. Aus Datenschutzgründen sind dabei aber besondere Vorgaben zu beachten. Alles, was Sie dazu wissen müssen, und vor allem wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie Ihre Eingabe elektronisch einreichen wollen, erfahren Sie hier.
Allgemeine Informationen
Eingaben der Parteien an das Verwaltungsgericht können in Papierform und auch in elektronischer Form vorgenommen werden (§§ 9a und 9b Abs. 1 VRG). Die Modalitäten für diesen elektronischen Rechtsverkehr sind in der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren geregelt.
Der elektronische Rechtsverkehr mit dem Verwaltungsgericht umfasst vorerst nur den Empfang von Eingaben, nicht aber die Zustellung von Entscheiden durch das Gericht. Eingaben, welche per E-Mail oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht. Die Kommunikation über den Weg des normalen E-Mails ist nicht verschlüsselt. Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen.
Elektronische Übermittlung
Zur Übermittlung von elektronischen Eingaben an das Verwaltungsgericht des Kantons Zug stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Elektronische Identifikationslösung des Kantons Zug
Die Eingabe sowie die Beilagen sind im Format PDF (max. 4 MB) zu übermitteln. Um die elektronische Eingabe nutzen zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto auf «ZUGLOGIN». Das Benutzerkonto ist kostenlos.
2. Anerkannte Zustellplattform
Die Eingabe sowie sämtliche Beilagen sind elektronisch zu signieren und im Format PDF (max. 15 MB) einzureichen. Dies setzt die vorgängige Bereitstellung einer rechtsgültigen qualifizierten Signaturmöglichkeit gemäss ZertES voraus.
Fristenwahrung
Eine Frist wird durch eine elektronische Eingabe gewahrt, wenn deren Empfang bei der Zustelladresse der Behörde spätestens am letzten Tag der Frist durch das betreffende Informatiksystem bestätigt wird (§ 14 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren).
Kontakt
Verwaltungsgericht
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Wichtiger Hinweis zu elektronischen Eingaben
Eingaben, welche per E-Mail via info.vg@zg.ch oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht. Die Kommunikation über den Weg des normalen E-Mails ist nicht verschlüsselt. Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen.