Urlaubsgesuch
Sie möchten einen kurzen Urlaub während des Militärdienstes beantragen? Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen.
Persönlicher Urlaub
Als persönlicher Urlaub gilt die Freizeit, die der zuständige Kommandant auf persönliches Gesuch hin gewährt. Es besteht kein Anrecht auf persönlichen Urlaub, weswegen Sie hierfür die Bewilligung Ihres Kommandanten benötigen.
Ein Urlaubsgesuch müssen Sie vordienstlich einreichen. Bei Notfällen, beispielsweise bei einem Todesfall in der Familie, können Sie auch während des Dienstes Urlaub beantragen.
Zuständig ist Ihr Einheitskommandant!
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00
Am Freitag, 5. Dezember 2025 ist die Militärverwaltung infolge eines internen Rapports ab 15.00 Uhr geschlossen.
Von Montag, 22. Dezember 2025 bis Freitag, 2. Januar 2026 bleibt die Militärverwaltung geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2026 sind wir gerne wieder für Sie da.
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage.
