Gesuch um Strafverbüssung in Form von Halbgefangeschaft
Nachfolgend finden Sie die Bewilligungsvoraussetzungen sowie die benötigten Dokumente zur Einreichung eines Gesuchs um Strafverbüssung in Form der Halbgefangenschaft (HG).
Bewilligungsvoraussetzungen und Kostenbeteiligung
- Strafe(n) bis maximal 12 Monate
- Keine Fluchtgefahr
- Keine Rückfallgefahr
- Arbeit oder Ausbildung im Umfang von mindestens 20 Stunden pro Woche bzw. Haus-/Erziehungsarbeit
Die verurteilte Person beteiligt sich im Regelfall mit 35 Franken pro Vollzugstag an den Vollzugskosten (Erlassgesuch möglich). Die Vollzugskostenbeteiligung für den ersten Vollzugsmonat muss im Voraus beglichen werden.
Benötigte Dokumente
- Kopie Urteil / Strafbefehl
- Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular Halbgefangenschaft
- Bei unselbständiger Erwerbstätigkeit: Kopie Arbeitsvertrag
- Bei selbständiger Erwerbstätigkeit: Kopie AHV-Abrechnung und Handelsregisterauszug
- Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Nachweis über Berechtigung für eine Ausbildung oder zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
- Bei Bedarf: vollständig ausgefülltes Kostenerlassgesuch inkl. Belege
Gesuch um Strafverbüssung in Form von Halbgefangenschaft
Reichen Sie dieses Formular bis spätestens zum vorgesehenen Strafantrittsdatum vollständig ausgefüllt ein beim
Vollzugs- und Bewährungsdienst des Kantons Zug, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 6301 Zug.
Merkblatt und Gesuch Halbgefangenschaft
Kontakt
Vollzugs- und Bewährungsdienst
Montag bis Freitag 08:00 - 11:30 13:30 - 17:00