Lotteriefondsgesuch im Sozialwesen einreichen
Der Kanton Zug hat die Möglichkeit, mit Geldern aus dem Lotteriefonds wohltätige und oder gemeinnützige Vorhaben finanziell zu unterstützen. Beiträge werden nur an Vorhaben mit einem direkten Bezug zum Kanton Zug oder an Vorhaben mit gesamtschweizerischer Bedeutung ausgerichtet.
Unterstützt werden kann
An das eingereichte Vorhaben / Projekt werden folgende Anforderungen gestellt:
- Es erfüllt einen gemeinnützigen und/oder wohltätigen Zweck;
- Es hat einen Bezug zum Kanton Zug oder ist von gesamt-schweizerischer Bedeutung;
- Es wird von weiteren Geldgebern mitfinanziert (eine Begründung ist erforderlich, falls dies nicht der Fall ist).
- Bereits abgeschlossene Projekte können nicht berücksichtigt werden;
- Aus dem Lotteriefonds wird keine Einzelhilfe an Bedürftige geleistet. Dies ist allein Sache der Sozialhilfe
Nicht unterstützt werden
- Aus dem Lotteriefonds wird keine Einzelhilfe an Bedürftige geleistet. Dies ist allein Sache der Sozialhilfe
Gesuch einreichen
Gesuche können jederzeit, aber nur über das Online-Gesuchsportal eingereicht werden.
Was muss das Gesuch enthalten?
- Projektbeschrieb
- Projektbudget / Kostenvoranschlag
- Finanzierungsplan
- Kontoangaben
- Kontaktangaben (Postadresse, E-Mail-Adresse und Telefonummer)
sowie wenn vorhanden:
- Vereinsstatuten
- Vorstandsverzeichnis
- Jahresberichte und Jahresrechnungen der letzten beiden Jahre