Kulturgüterschutz verstehen
Der Kulturgüterschutz ist ein wichtiges Instrument, um Kulturgüter vor Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl und Verlust zu schützen. Er basiert auf einem internationalen Abkommen und verfügt in der Schweiz und im Kanton Zug über eigene rechtliche Grundlagen.
Information
Grundlage
Kulturgüter werden durch viele verschiedene Gefahren bedroht. Dies können neben kriegerischen Handlungen auch Brände, Überschwemmungen, Erdbeben oder Vandalenakte sein. Sind Kulturgüter akut bedroht, müssen Schäden verhindert oder jedenfalls so gering wie möglich gehalten werden. Damit das Wissen über ein Kulturgut nicht verloren geht, falls doch einmal ein Schaden eintritt, werden KGS-Objekte vorgängig dokumentiert.
Unsere Fachstelle unterstützt Besitzerinnen und Besitzer von Kulturgütern des KGS-Inventars, Schutzmassnahmen zu erarbeiten und umzusetzen. Dazu gehört zum Beispiel das Erstellen von Notfallplänen oder die Evakuierung und Notlagerung von Objekten im Ereignisfall. Auch berät sie auf dem Schadenplatz die Führungsorgane, Einsatzkräfte und Kulturgutbesitzer. Unsere Bemühungen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und der Zivilschutzorganisation.
Schweizerisches Kulturgüterschutzinventar
Kulturgüter von nationaler (A-Objekte) und regionaler (B-Objekte) Bedeutung sind im Schweizerischen Kulturgüterschutzinventar festgehalten. Das KGS-Inventar wird vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz in Zusammenarbeit mit den Kantonen erstellt und vom Bundesrat genehmigt. Damit ist sichergestellt, dass Bund und Kantone über eine aktuelle Grundlage verfügen, um die Schutzmassnahmen gesetzeskonform umzusetzen.
Weitere Angaben finden SIe unter diesen zwei Links:
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