Sportmaterial
Die Anschaffung von Sportgeräten und -materialien kann vom Kanton unterstützt werden. Das Sportmaterial muss in direktem Zusammenhang mit der jeweiligen Sportart stehen und Eigentum des Zuger Sportvereins sein.
Allgemeine Informationen
Das Gesuch für einen Beitrag an Sportmaterial ist bis spätestens ein Jahr nach der Anschaffung einzureichen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Beiträge.
Vorgehen
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Verordnung und Richtlinien
Lesen Sie die Verordnung über den Sportfonds sowie die Richtlinien für Sportmaterial.
Verordnung über den Sportfonds
Richtlinien Sportmaterial -
Antrag
Registrieren Sie sich online und reichen Sie Ihren Antrag im Online-Gesuchsportal ein. Der Eingang Ihres Gesuchs wird automatisch per E-Mail bestätigt.
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Beschluss
Ihre Angaben zum Gesuch sowie die Beitragsberechtigung werden geprüft und eine allfällige Mitfinanzierung aus dem kantonalen Sportfonds wird beschlossen.
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Mitteilung
Sie werden via Portal über den Beschluss informiert.
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Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt auf das von Ihnen angegebene Nutzer- oder Vereinskonto.
Benötigte Dokumente
- Rechnungskopie des angeschafften Sportmaterials
- Zahlungsnachweis
Ihre Ansprechperson
Marisa Müller
Sachbearbeiterin
Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
+41 41 594 22 94