Standortentwicklung (GSE/SEVO)
Ab 1. März 2026 können Sie hier das elektronische Antragsformular herunterladen und zusammen mit den erforderlichen Beilagen ausgefüllt wieder hochladen. Allfällige weitere Informationen werden Sie dann ebenfalls hier finden.
Förderbeiträge
Die Finanzdirektion ist ausschliesslich für die Ausrichtung der Förderbeiträge gemäss dem Gesetz über Standortentwicklung (GSE) und der entsprechenden Verordnung (SEVO) zuständig. (Themen der Standortförderung sind bei der Kontaktstelle Wirtschaft der Volkswirtschaftsdirektion angesiedelt.)
