Fristerstreckung Steuererklärung juristische Personen
Juristische Personen müssen ihre Steuererklärung bis zum 30. September einreichen. Die Frist kann bis längstens 30. Juni des Folgejahres ohne Gebührenfolge erstreckt werden. Die Fristerstreckungsgesuche werden nicht bestätigt.
Vorbedingung
Sie benötigen die Pers ID (Steueridentifikationsnummer), die auf allen unseren Dokumenten an Sie aufgeführt ist.
Bemerkungen
Fristerstreckungsgesuche, die über den 30. Juni des Folgejahres hinausgehen, werden grundsätzlich nicht gewährt.
Abteilung
Juristische Personen Bahnhofstrasse 26 6300 Zug
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 13:30 - 17:00