Steuern berechnen juristische Personen
Der Steuerrechner ist ein Hilfsmittel für die provisorische Berechnung des geschuldeten Steuerbetrags. Er wurde mit der grösstmöglichen Sorgfalt entwickelt. Trotzdem sind alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte können direkt bei der Steuerverwaltung des Kantons Zug bezogen werden.
Steuerrechner juristische Personen
Folgende Steuerrechner stehen Ihnen zur Auswahl:
- Berechnung vor Steuern ab 2020 (Berechnung für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen)
- Berechnung nach Steuern ab 2020 (Wegfall der privilegierten Besteuerung für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften)
- Berechnung nach Steuern bis 2019 (Berechnung für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen)
Abteilung
Juristische Personen Bahnhofstrasse 26 6300 Zug
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 13:30 - 17:00