Fristerstreckung Steuererklärung natürliche Personen
Die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen ist bis am 30. April einzureichen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, können Sie hier das Online-Formular zur Fristverlängerung ausfüllen.
Fristerstreckungsgesuch
Für ein Fristerstreckungsgesuch benötigen Sie Ihre Pers ID (Steueridentifikationsnummer), die auf allen unseren Dokumenten an Sie aufgeführt ist.
Gesuche um Fristerstreckungen werden generell bis zum 31. Dezember gewährt.
Bemerkungen
Fristerstreckungsgesuche, die über den 31. Dezember hinausgehen, senden Sie bitte schriftlich und begründet an die Steuerverwaltung Zug, Postfach, 6301 Zug. Solche Fristerstreckungen unterliegen einer Bearbeitungsgebühr von 35 Franken, die mit der definitiven Steuerrechnung eingefordert wird.
Abteilung
Natürliche Personen Bahnhofstrasse 26 6300 Zug
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 13:30 - 17:00