Totalrevision der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG)
Der Regierungsrat hat die Baudirektion ermächtigt, den Entwurf für eine Totalrevision der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und weitere interessierte Kreise sind eingeladen, bis Mitte September 2018 zu den rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen.