Änderung der Eigenmittelverordnung (Besonders liquide und gut kapitalisierte Institute, Hypotheken für Wohnrenditeliegenschaften, TBTF - Parent Banken)
Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrte Damen und Herren
Wir stimmen den vorgeschlagenen Änderungen zu und begrüssen insbesondere die Bestrebungen zur effizienteren Ausgestaltung der Regulierung und der Aufsicht von «vorbildlichen» Kleinbanken. Da die Kantone und Gemeinden von der Vorlage nicht direkt betroffen sind, verzichten wir auf eine detaillierte Stellungnahme zu den fachspezifischen Regelungen. Die Zuger Kantonalbank wird sich der Vernehmlassungsantwort des Verbands Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB) anschliessen.
Baarerstrasse 53, Postfach
6301 Zug
Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00