Anpassung kantonaler Richtplan 19/1: Kapitel Wald, Gewässer, Abbau Steine und Erden
Die Baudirektion des Kantons Zug passt verschiedene Kapitel des kantonalen Richtplans an. Konkret geht es um die Einführung der statischen Waldgrenze, die Definition des Gewässerraums und um die Festsetzung des Abbaugebiets Hatwil/Hubletzen. Die Bevölkerung ist eingeladen, sich zum Entwurf der Baudirektion zu äussern.