Teilrevision des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz, KiBeG) und des Schulgesetzes (SchulG)

Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern und die Direktion für Bildung und Kultur ermächtigt, den Entwurf für ein neues Kinderbetreuungsgesetz und ein neues Schulgesetz in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis Ende August 2023 zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen. Direktion des Innern/Direktionssekretariat und Direktion für Bildung und Kultur/Direktionssekretariat

Lea Glaus

Juristische Mitarbeiterin

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