Interkantonale Vereinbarung über den Informationsaustausch im Freiheitsentzug

Sehr geehrte Frau Kayser Frutschi, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 3. Dezember 2025 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 6. März 2026 zum Entwurf der Interkantonalen Vereinbarung über den Informationsaustausch im Freiheitsentzug vernehmen zu lassen. Wie besprochen sind wir bisher davon ausgegangen, dass die offizielle Rückmeldung des Kantons Zug aufgrund des Einbezugs der Konkordatskommission erst per 30. April 2026 erfolgen kann. Das interne Verfahren konnte jedoch unverhofft schneller vorangetrieben werden, weshalb eine Einreichung bereits heute möglich ist. Gerne nehmen wir zur Vorlage Stellung.

Details siehe Download.

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