Preiskontrolle
Müssen Preise deklariert werden und wie wird sichergestellt, dass sie miteinander verglichen werden können?
Regelung
Die Bundesverordnung über die Bekanntgabe von Preisen bezweckt, dass Preise klar und miteinander vergleichbar sind und irreführende Preisangaben verhindert werden. Die Verordnung gilt für den Warenverkauf, für Dienstleister und für die Angabe von Preisen in der Werbung.
Für die Einhaltung ist im Kanton Zug die Abteilung Sicherheit/Werkdienst der Gemeinde Baar zuständig.
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