Dritteigentum - Eigentumsansprachen
Ihr Eigentum befindet sich im Besitz des Konkursiten oder der konkursiten Gesellschaft
(Art. 232 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG)
Eigentumsansprachen
Dritteigentum wie zum Beispiel geleaste oder gemietete Inventargegenstände gehören nicht in die Konkursmasse. Der Eigentümer kann sein Eigentum schriftlich beim Konkursamt geltend machen. Hierbei ist zu beachten, dass dieses Schreiben mit «Eigentumsansprache» zu kennzeichnen ist. Dem Schreiben sind die Beweismittel, die das Eigentum belegen, beizulegen.
Kontakt
Konkursamt
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