Elektronischer Geschäftsverkehr
Die elektronische Übermittlung von Eingaben bei den Betreibungs- und Konkursämtern ist in Art. 33a SchKG geregelt. Damit Sie diese Möglichkeit nützen können, benötigen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur. Es ist Ihnen überlassen, den Anbieter dieser Signatur auszuwählen.
Elektronische Eingaben an das Konkursamt
Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, das die Eingabe und Beilagen enthält, mit einer anerkannten qualifizierten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein. Zur Übermittlung an das Konkursamt steht Ihnen das Kontaktformular zur Verfügung. Die Eingabe sowie die Beilagen sind im Format PDF/A zu übermitteln.
Kontakt
Konkursamt
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00