06.01.2026, MEDIENMITTEILUNG
004 / Kanton Zug: Gefrorene Gewässer dürfen nicht betreten werden
Die Wetterlage der letzten Tage hat dazu geführt, dass sich auf einzelnen kleineren stehenden Gewässern im Kanton Zug Eisschichten gebildet haben. Diese sind allerdings nach wie vor nicht tragfähig und dürfen nicht betreten werden.
Auf einzelnen kleineren, stehenden Gewässern im Kanton Zug haben sich teilweise Eisschichten gebildet. Dabei handelt es sich aber um eine gefährliche Schicht von Schneeeis, die irrtümlicherweise als tragende Eisschicht falsch interpretiert werden kann. Dies ergab eine Kontrolle am Dienstagmorgen (6. Januar 2026) durch die Spezialisten der Zuger Polizei.
Die Freigabe der Gewässer erfolgt nach Kontrolle durch die Zuger Polizei in enger Absprache mit den Gemeindebehörden. Allfällige Absperrungen sind strikte zu beachten.
Gefrorene Gewässer dürfen nicht betreten werden
