Angebot im Frühbereich
Der Heilpädagogische Dienst ist der zentrale Anbieter für die sonderpädagogischen Massnahmen im Frühbereich. Er bietet Heilpädagogische Früherziehung und Logopädie im Frühbereich an. Spezialisierte Fachstellen bieten heilpädagogische Früherziehung für Kinder mit einer Hör- oder Sehbehinderung an.
Anmeldung
Sind Sie besorgt über die Entwicklung Ihres Kindes oder haben Sie eine Empfehlung einer Fachperson (zum Beispiel Kinderarzt, Kinderärztin; Betreuungsperson etc.) erhalten, können Sie sich für eine Abklärung Ihres Kindes an den Heilpädagogischen Dienst Zug wenden. In einer Abklärung wird ermittelt, ob Ihr Kind einen Bedarf an sonderpädagogischen Massnahmen hat und welche Massnahme die richtige ist. Falls Sie bereits mit einer Fachperson in Kontakt sind wegen der Entwicklung Ihres Kindes, kann die Anmeldung auch über diese Fachperson stattfinden.
Heilpädagogische Früherziehung (HFE)
Kinder, die in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind und Kinder mit einer Behinderung können bei Bedarf ab Geburt bis maximal zwei Jahre nach Schuleintritt durch Heilpädagogische Früherziehung unterstützt werden. Die Heilpädagogische Früherziehung unterstützt die Fähigkeiten des Kindes und berät die Eltern bei Fragen zur Entwicklung und Erziehung ihres Kindes. Die Heilpädagogische Früherziehung findet meist beim Kind zuhause statt.
Logopädie im Frühbereich (LiF)
Logopädie im Frühbereich richtet sich an Eltern und ihre Kinder mit besonderem Sprachentwicklungsverlauf, ab ca. 2 ½ Jahren bis zum Kindergarteneintritt. Ziel ist es, dass sich die Kinder im Kindergarten besser mitteilen können. Die Therapiestunden finden in den Räumlichkeiten des Heilpädagogischen Dienstes Zug (HPD) in Baar statt. Bei Schluck- und Essstörungen werden Kind und Eltern bereits ab Säuglingsalter je nach Situation am HPD oder zuhause unterstützt.
Heilpädagogische Früherziehung im Bereich Sehen
Kinder mit einer schweren Sehbehinderung oder Blindheit werden durch das dafür spezialisierte Heilpädagogische Schul- und Beratungszentrum Sonnenberg in Baar betreut.
In der heilpädagogischen Früherziehung für sehbehinderte und blinde Kinder werden seh- und mehrfachbehinderte Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt begleitet.
Audiopädagogische Früherziehung
Für die fachliche Unterstützung im Bereich der Hörbehinderung ist der Audiopädagogische Dienst Luzern (APD Luzern) zuständig.
Der APD bietet für Vorschulkinder mit einer Hörbeeinträchtigung eine individuelle Förderung, Beratung und Unterstützung an.
Finanzierung
Die Angebote Heilpädagogische Früherziehung, Logopädie im Frühbereich sowie Heilpädagogische Früherziehung im Bereich Sehen und Hören werden vollumfänglich durch den Kanton finanziert und sind für die Eltern kostenlos.
Montag bis Donnerstag 08:15 - 11:45 13:30 - 17:00