Sonderpädagogik
Mit dem sonderpädagogischen Angebot werden Kinder sowie Schülerinnen und Schüler mit einem besonderen Bildungsbedarf unterstützt.
Ein besonderer Bildungsbedarf liegt vor:
Bei Kindern vor der Einschulung, wenn ihre Entwicklung eingeschränkt oder gefährdet ist.
Bei Schülerinnen und Schülern, wenn sie dem Lehrplan der Regelschule ohne zusätzliche Unterstützung nicht oder nur teilweise folgen können.
Das sonderpädagogische Angebot gliedert sich, ganz grob, in drei Bereiche: Das Angebot im Frühbereich, das Angebot der Regelschule und das Angebot Sonderschulung.
Im Konzept Sonderpädagogik (KOSO) ist das sonderpädagogische Angebot genauer beschrieben.
Angebot im Frühbereich
Kinder mit einer Behinderung, einer Einschränkung in der Entwicklung oder einer Beeinträchtigung der Sprache können mit sonderpädagogischen Massnahmen gefördert und unterstützt werden. Eine Fachstelle klärt ab, ob Bedarf dafür besteht und welche Massnahme für das Kind geeignet ist.
Angebot der Regelschule
Alle Schülerinnen und Schüler haben bei Bedarf Anrecht auf Besondere Förderung.
Die Rektorin oder der Rektor weist die Schülerin, den Schüler den verschiedenen Angeboten zu.
Angebot Sonderschulung
Kinder und Jugendliche, die mit dem Angebot der Regelschule nicht ausreichend gefördert werden können, haben Anspruch auf Sonderschulung. Für den Zugang zur Sonderschulung ist eine schulpsychologische Abklärung erforderlich.
Zuger Sonderschulen und Heilpädagogischer Dienst
Im Konzept Sonderpädagogik (KOSO) ist festgelegt, welche Institutionen für welchen Behinderungsbereich Leistungen anbieten. In Leistungsvereinbarungen sind der Umfang der Leistungen und die Höhe der finanziellen Abgeltung festgelegt. Die Abgeltung erfolgt mittels Pauschalen.
Nachteilsausgleich
Die Bundesverfassung und das Behindertengleichstellungsgesetz schreiben vor, dass Bund und Kantone Massnahmen ergreifen müssen, um Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen.
Nachteilsausgleichsmassnahmen dienen dazu, bei benoteten, selektionsrelevanten Leistungsnachweisen (Zeugnis, Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I oder von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II) Einschränkungen durch Behinderungen aufzuheben oder zu verringern.
Rechtliche und konzeptuelle Grundlagen
Hier finden Sie die gesetzlichen, rechtlichen und konzeptuellen Grundlagen im Bereich der Sonderpädagogik.
Montag bis Donnerstag 08:15 - 11:45 13:30 - 17:00