Bauen und Archäologie
Befindet sich ein Bauvorhaben in einer archäologischen Zone, kann dies den Bauprozess beeinflussen. Damit es trotz archäologischen Untersuchungen keine Verzögerungen gibt, ist es wichtig, dass sich alle Involvierten frühzeitig absprechen.
Informationen
Rechtliche Grundlagen
Eigentümer sind verpflichtet, archäologische und bauhistorische Untersuchungen auf ihren Liegenschaften zuzulassen. Im kantonalen Richtplan sieht man, wo sich bekannte archäologische Fundstellen im Boden befinden. Steht ein Bauprojekt in einer solchen Zone an, stellen wir für die Bauherrschaft eine Verfügung aus.
Wird die Baubewilligung erteilt, dürfen sämtliche Abbruch-, Ausbau- und Erdarbeiten nur nach Rücksprache mit der zuständigen Abteilung, Ur- und frühgeschichtliche Archäologie oder Bauforschung und Mittelalterarchäologie, erfolgen. Erfahrungsgemäss lassen sich durch eine frühzeitige und gemeinsame Planung Bauverzögerungen fast immer vermeiden.
Archäologische Grabungen
Eine Rettungsgrabung oder eine Bauuntersuchung umfasst die Bergung von archäologischen Funden und die Dokumentation von Befunden. Sie wird im Normalfall im Vorfeld der Bauarbeiten durchgeführt und muss entsprechend eingeplant werden. Um die Dimensionen besser abschätzen zu können, werden manchmal auch Sondierungen vorgenommen. Diese werden entweder mit dem Bagger, von Hand oder mittels Gefrierkernbohrung durchgeführt.
Bei einer archäologischen Intervention besuchen wir regelmässig die Baustelle. Bei einer Aushubüberwachung begleiten wir maschinelle Erdbewegungen mit dem Metalldetektor und beobachten diese von Auge. Bei einer Bauuntersuchung müssen alle Ausbau- und Abbrucharbeiten mit uns abgesprochen werden. Kommen archäologische Funde oder Befunde zum Vorschein, muss genügend Zeit eingeräumt werden, damit diese geborgen und dokumentiert werden können. Das Vorgehen sprechen wir mit der zuständigen Bauleitung ab.
Weitere Angaben finden Sie unter diesen zwei Links:
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Kontakt
Amt für Denkmalpflege und Archäologie
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