Fundmeldung Baustelle
Haben Sie bei einem Aushub auf einer Baustelle oder beim Umbau eines historischen Gebäudes etwas Ungewöhnliches entdeckt oder auf einem Spaziergang zufällig einen Fund gemacht? Dann lassen Sie uns das so schnell als möglich wissen und schützen Sie die Fundstelle vor Veränderung.
Informationen
Grundsätzlich gilt, dass archäologische Funde auf Zuger Boden dem Kanton gehören. Denn laut Gesetz ist der Kanton zuständig für archäologische Ausgrabungen. Deshalb müssen alle Funde beim Amt für Denkmalpflege und Archäologie Zug gemeldet werden.
Falls Sie als Privatperson Funde suchen wollen, also Prospektionsgänge unternehmen möchten, brauchen Sie – ob mit oder ohne Metalldetektor – eine Bewilligung.
Sie wollen Prospektionsgänge machen oder haben einen Fund entdeckt? Dann rufen Sie uns an (41 594 28 28), schreiben Sie uns eine Mail (info.ada@zg.ch) oder kontaktieren Sie uns via Formular.
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Amt für Denkmalpflege und Archäologie
Montag bis Freitag 08:30 - 11:45 14:00 - 17:00