Bauen ausserhalb Bauzonen
Die Erstellung und die Veränderung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen bedürfen der Zustimmung des Kantons und der anschliessenden Bewilligung des Gemeinderates.
Baugesuche und Bauanfragen
Baugesuche und Anfragen zwecks Abklärung der Bewilligungsfähigkeit eines Vorhabens (Bauanfrage) sind immer bei der entsprechenden Gemeinde über die Baugesuchsplattform cymo ebau einzureichen. Bei Fragen zur Einreichung wenden Sie sich bitte an die Baubewilligungsbehörde Ihrer Gemeinde.
Um einen möglichst raschen und reibungslosen Verfahrensablauf zu gewährleisten, muss das Baugesuch vollständig sein. Folgende Dokumente sind Bestandteil des Baugesuchs (§ 47 V PBG):
- Baugesuchsformular mit Baubeschrieb
- Grundbuchplan / Situation
- Grundrisse
- Ansichten
- Schnitte
- Umgebungsplan
- Materialkonzept
Alle Unterlagen eines Baugesuchs müssen datiert und von der gesuchstellenden Person sowie der Grundeigentümerschaft unterzeichnet sein.
Informationen zur Einreichung von elektronischen Baugesuchen, Bauanzeigen und Bauanfragen
Bewilligungspraxis des Amts für Raum und Verkehr
Die Broschüre «Bauen ausserhalb der Bauzonen» erklärt und konkretisiert die Möglichkeiten und Grenzen des Bauens ausserhalb der Bauzonen und dient als Arbeits- und Orientierungshilfe. Sie ist nicht abschliessend, zeigt jedoch wegleitend die Praxis für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen im Kanton Zug auf und wird laufend angepasst. Es sind immer die aktuellen gesetzlichen Erlasse massgebend.
Der Leitfaden «Gestaltung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone» unterstützt Planende und Bauherrschaften bei Fragen der Gestaltung von Bauten ausserhalb der Bauzonen und hilft bei der Suche nach guten Lösungen. Er macht verständlich, worauf Gemeinden und Kanton bei der Beurteilung von Bauvorhaben achten.
Gestaltung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone – Leitfaden
Bauen ausserhalb der Bauzonen – Anwendung des RPG im Kanton Zug
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00