Anwaltspraktikum
Damit Sie im Kanton Zug die Anwaltsprüfung absolvieren dürfen, müssen Sie vorab ein juristisches Praktikum von mindestens einem Jahr (Vollzeit) in der Schweiz absolvieren, davon mindestens 6 Monate im Kanton Zug.
Praktikumsplätze in der Zuger Justiz
Bei den Zuger Gerichten und der Staatsanwaltschaft werden aktuell wie folgt Praktikumsstellen angeboten:
Kantonsgericht 5
Staatsanwaltschaft 2
Strafgericht 1
Verwaltungsgericht 2
Die Praktikantinnen und Praktikanten werden jeweils für eine Dauer von sechs Monaten und ausschliesslich im Vollzeitpensum angestellt. Diese sechs Monate werden als Zulassungsvoraussetzung für die kantonale Anwaltsprüfung angerechnet.
Am Kantonsgericht erhalten Sie Einblick in die verschiedenen Bereiche der Zivilrechtspflege, wobei Sie jeder der drei Abteilungen für zwei Monate zugeteilt werden. Die Aufgaben bestehen u.a. in der Protokollführung im Beweisverfahren, der Ausarbeitung von Urteilsentwürfen sowie der Abklärung von Rechtsfragen.
Bei der Staatsanwaltschaft erhalten Sie Gelegenheit, sich in das Strafrecht/Strafprozessrecht (Erwachsene und Jugendliche) einzuarbeiten. Im Auftrag und unter Anleitung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie der Jugendanwältin und des Jugendanwalts bereiten Sie Entwürfe von Entscheiden und Einvernahmen vor, tätigen rechtliche Abklärungen, wirken bei der Protokollführung bei Einvernahmen mit und erhalten Gelegenheit, Gerichtsverhandlungen in Strafverfahren zu besuchen.
Während Ihrer Tätigkeit am Strafgericht verfassen Sie Urteilsentwürfe in Zusammenarbeit mit den Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern, nehmen rechtliche Abklärungen vor, führen das Protokoll an Haftanhörungen, fertigen Protokolle von Gerichtsverhandlungen ab Tonträger aus und unterstützen die Kanzlei des Strafgerichts im administrativen Bereich. Daneben haben Sie Gelegenheit, an den Verhandlungen und Beratungssitzungen des Kollegialgerichts wie auch des Einzelgerichts und des Zwangsmassnahmengerichts teilzunehmen.
Am Verwaltungsgericht erhalten Sie Gelegenheit, sich in die verschiedenen Rechtsbereiche (Allgemeines Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht) einzuarbeiten. Ihre Aufgaben bestehen im Wesentlichen in der Anfertigung von Urteilsentwürfen, der Protokollierung mündlicher Verhandlungen und dem Korrektorat gefällter Urteile. Zudem sind Sie an den Gerichtssitzungen anwesend.
Die nachfolgenden Ausführungen zu den Voraussetzungen und zur Anmeldung beziehen sich ausschliesslich auf diese Praktikumsplätze bei den Zuger Gerichten und der Staatsanwaltschaft.
Selbstverständlich können Sie Ihr Praktikumsjahr aber auch bei einer Zuger Anwaltskanzlei oder bei der öffentlichen Verwaltung im Kanton Zug absolvieren. Offene Praktikumsstellen in diesen Bereichen finden Sie über die nachfolgend verlinkte Seite des Zuger Advokatenvereins.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Praktikum sind im Wesentlichen dieselben, wie für die Zulassung zur Anwaltsprüfung. Im Unterschied dazu müssen Sie beim Antritt des Praktikums aber selbstverständlich noch nicht über Praxiserfahrung verfügen (vgl. § 18 Abs. 1 Geschäftsordnung Obergericht i.V.m. Art. 7 Abs. 1 lit. a und Art. 8 Abs. 1 lit. a-c BGFA).
Bei grossem Andrang werden Kandidatinnen und Kandidaten mit einem Bezug zum Kanton Zug sowie solche, die zuvor noch kein Praktikum absolviert haben, bevorzugt behandelt.
Bewerbung auf ein Praktikum
Ihre Bewerbung richten Sie bitte (inkl. Lebenslauf und Abschlussnoten) an die Kanzlei des Obergerichts, Petra Schwegler, Kirchenstrasse 6, Postfach, 6301 Zug.
Jeweils vormittags steht Ihnen Petra Schwegler auch für telefonische Auskünfte zur Verfügung.