Für Personen, die nach dem Lehrabschluss mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) die Berufsmaturität absolvieren wollen, gibt es zwei Arten von Bildungsgängen: eine berufsbegleitende Variante oder das Vollzeitmodell.

Aufnahme / Anmeldung

Voraussetzung für die Zulassung sind ein erfolgreicher Lehrabschluss mit EFZ und das bestandene Aufnahmeverfahren im Wohnsitzkanton (mit Ausnahme der Ausrichtungen Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Dienstleistungen sowie Gestaltung und Kunst). 

 

Es gilt das Aufnahmeverfahren des Wohnsitzkantons. Das heisst, wer die BM-​Schule nicht im Kanton Zug besucht, muss das Aufnahmeverfahren trotzdem im Kanton Zug durchlaufen.

 

Wer im Wohnsitzkanton das Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, wird auch in einem anderen Kanton zum Berufsmaturitätsunterricht zugelassen.

Eine prüfungsfreie Aufnahme in die BM-Schule für die Ausrichtungen 

 

  • Technik, Architektur, Life Sciences
  • Gesundheit und Soziales
  • Natur, Landschaft, Lebensmittel
  • Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Dienstleistungen
  • Gestaltung und Kunst (Bei dieser Ausrichtung ist zusätzlich ein gestalterisches Aufnahmeverfahren erfolgreich zu absolvieren.)

ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: 

 

  • EFZ innerhalb der letzten zwei Kalenderjahre vor Eintritt in die Berufsmaturitätsschule mit einer Gesamtnote von mindestens 5.0

oder

  • Zulassungsnote von mindestens 5.0 für Lernende, welche direkt nach Lehrabschluss in die Berufsmaturitätsschule eintreten. Die Zulassungsnote basiert auf den schulischen Noten der ersten 5 Semester (3-jährige Lehre) bzw. der ersten 7 Semester (4-jährige Lehre) der Berufsfachschule.
  • Für Kaufleute mit Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft wird ein Durchschnitt von mind. 4.7 in den Fächern DE/FR/EN/W&G (zählt doppelt) benötigt. Ab Schuljahr 2026 wird ein Durchschnitt von 5.0 verlangt.

Für Details zu Aufnahme, Berechnung der Zulassungsnote und Anmeldung sind die BM-Schulen zuständig (siehe dazu auch:  Anmeldung). 

Für Studierende, die nicht prüfungsfrei zugelassen sind, finden die Aufnahmeprüfungen am KBZ und am GIBZ am 3. Mai 2025 statt. Es gibt keine Nachprüfung.

 

Am GIBZ findet zusätzlich eine Aufnahmeprüfung am 15. März 2025 statt. 

 

Für Prüfungsdaten der Schulen in Luzern wenden Sie sich bitte direkt an die BM-Schulen. 

Das berufsbegleitende Modell ermöglicht den Besuch des Unterrichts neben einer beruflichen Tätigkeit (60 % bis 80 %) und dauert 2 Jahre. 

 

Im Kanton Zug bietet das Kaufmännische Bildungszentrum Zug KBZ den Teilzeitlehrgang für die Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft an. Teilzeitlehrgänge für andere Ausrichtungen werden ausserkantonal angeboten. 

Studierende besuchen den 1-jährigen Vollzeitlehrgang. 

 

Im Kanton Zug bietet das Kaufmännische Bildungszentrum Zug KBZ den Vollzeitlehrgang für die Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft an, das Gewerblich-industrielle Bildungszentrum Zug GIBZ die Ausrichtungen Technik, Architektur, Life Sciences sowie Gesundheit und Soziales. Andere Ausrichtungen werden ausserkantonal angeboten.  

Für Details zu Aufnahme, Berechnung der Zulassungsnote und Anmeldung wenden Sie sich an die zuständigen BM-Schulen: 

Gewerblich-industrielles Bildungszentrum Zug, GIBZ
Ausrichtung Technik, Architektur, Life Sciences sowie Gesundheit und Soziales
Kaufmännisches Bildungszentrum Zug, KBZ
Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft
KV Luzern Berufsfachschule
Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Dienstleistungen
Berufsbildungszentrum Bau und Gewerbe, Luzern
Ausrichtung Gestaltung und Kunst

 

Für Studierende der Ausrichtungen Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Dienstleistungen oder Gestaltung und Kunst in Luzern wurde das Aufnahmeverfahren an die obigen Schulen in Luzern delegiert. 

Schulen im Kanton Zug

Für Studierende mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Zug werden keine Studiengebühren erhoben. Die Studierenden haben ein Materialgeld zu entrichten. Zusätzlich fallen Kosten für Sprachaufenthalte und Diplomprüfungen an.

Liegt der stipendienrechtliche Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zug ist eine Kostengutsprache erforderlich. Diese ist beim Wohnsitzkanton anzufordern.

 

Ausserkantonale Schulen

Ist der Kanton Zug der stipendienrechtliche Wohnsitzkanton, werden die Studiengebühren übernommen. Für eine Kostengutsprache ist das Antragsformular beim Amt für Berufsbildung Zug einzureichen.

Nach erteilter Kostengutsprache erfolgt die Verrechnung direkt zwischen der Berufsmaturitätsschule und dem Kanton.

 

Private Schulen

Bei privaten Schulen muss die Kostenübernahme vorgängig geklärt werden.