Vollzeitschulen mit EFZ und BM

Die BM kann ohne Berufslehre erlangt werden: Lernende besuchen 3 Jahre die Wirtschafts-, Gesundheits-, Informatikmittelschule oder Fachklasse Grafik und absolvieren anschliessend ein Praktikumsjahr in einem Betrieb.

Aufnahme / Anmeldung

Die Wirtschaftsmittelschule (WMS) im Kanton Zug ist dem Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule (AMH) angegliedert. Bitte informieren Sie sich direkt bei der WMS

 

Voraussetzung für die Zulassung an ausserkantonale Vollzeitschulen sind das bestandene Aufnahmeverfahren im Wohnsitzkanton sowie eine Kostengutsprache.

 

Die Schülerinnen und Schüler melden sich direkt bei der aufnehmenden Schule an. 

 

WICHTIG: Änderung beim Anmelde- und Aufnahmeverfahren für Vollzeitschulen im Kanton Luzern: 

 

Anmeldeschluss für die Fachklasse Grafik, Informatikmittelschule und Gesundheitsmittelschule ist bereit im Herbst ein Jahr vor Schulstart. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der jeweiligen Schule. 

Schülerinnen / Schüler wohnhaft im Kanton Zug (und Meierskappel)

 

  • Übertritt aus der Sekundarschule
    Der Zuweisungsentscheid berechtigt Schülerinnen und Schüler der 3. Klasse der gemeindlichen und privaten Sekundarschule aus dem Kanton Zug sowie aus dem Schulischen Brückenangebot des Kantons Zug prüfungsfrei in die Vollzeitschulen mit EFZ und BM einzutreten. Der Zuweisungsentscheid ist der Schulanmeldung beizulegen respektive nachzureichen.
  • Übertritt aus dem Langzeitgymnasium (Sekundarstufe I – 3. Klasse)
    Schülerinnen und Schüler, welche in der 2. Klasse am Ende des Schuljahrs definitiv promoviert sind, können prüfungsfrei in eine Vollzeitschule mit EFZ und BM übertreten. Ist die Promotion provisorisch, wird zusätzlich das Zwischenzeugnis, welches am Ende des 1. Semesters der 3. Klasse ausgestellt wird, für eine Einschätzung durch das Amt für Berufsbildung (AfB) verlangt. Das AfB entscheidet anschliessend über eine prüfungsfreie Aufnahme. Die entsprechenden Zeugnisse sind dem AfB zuzusenden. Das AfB stellt eine Bestätigung über das bestanden Aufnahmeverfahren aus. Diese ist der Schulanmeldung beizulegen resp. nachzureichen.
  • Übertritt aus dem Langzeitgymnasium (Sekundarstufe II – ab 4. Klasse)
    Schülerinnen und Schüler, welche von der 4. Klasse oder höher (Sekundarstufe II) direkt in eine Vollzeitschule mit EFZ und BM übertreten, werden – unabhängig von der Promotion – prüfungsfrei aufgenommen Die Zeugnisse der letzten zwei Semester sind dem Amt für Berufsbildung (AfB) zuzusenden. Das AfB stellt eine Bestätigung über das bestanden Aufnahmeverfahren aus. Diese ist der Schulanmeldung beizulegen resp. nachzureichen.

Für Schülerinnen und Schüler, die nicht prüfungsfrei zugelassen sind, findet die Aufnahmeprüfung für die Zulassung an die Fachklasse Grafik und die Informatikmittelschule (IMS) am 3. Mai 2025 am Gewerblich-industriellen Bildungszentrum Zug (GIBZ) statt. Es gibt keine Nachprüfung. 

 

Für die Zulassung an die Gesundheitsmittelschule ist gemäss Zuger Übertrittsverfahren keine Aufnahmeprüfung vorgesehen, sondern ein Abklärungstest. Die Anmeldung erfolgt über das Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule.

Für alle anderen Vollzeitschulen nehmen Sie bitte direkt mit der jeweiligen Schule Kontakt auf. 

 

Zu beachten ist, dass weiterhin eine gestalterische Aufnahmeprüfung an der Fachklasse Grafik resp. ein Eignungstest an der Informatikmittelschule gemacht werden muss.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: berufsmaturitaet@zg.ch.

 

Anmeldeformular: Aufnahmeprüfung am GIBZ

Bitte informieren Sie sich direkt bei der aufnehmenden Schule über die Anmeldefrist.

 

Die Anmeldefrist für die Aufnahmeprüfung am Gewerblich-industriellen Bildungszentrum Zug (GIBZ) ist Ende März.

Für Personen mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Zug werden die Schulgebühren übernommen. Für eine Kostengutsprache ist das Antragsformular beim Amt für Berufsbildung Zug einzureichen. Es fallen zusätzlich Kosten für Schulmaterial, Studienreisen etc. an. Auskünfte geben die aufnehmenden Schulen. Nach erteilter Kostengutsprache erfolgt die Verrechnung direkt zwischen der Schule und dem Kanton.