Praktika in Kindertagesstätten
In Kindertagesstätten gibt es deutlich mehr und längere berufsvorbereitende Praktika als in anderen Bereichen. Durch die Einführung einer Genehmigungspflicht für berufsvorbereitende Praktika in Kitas wollen wir überlange Praktika vermeiden.
Praktikas in Kitas
Wir haben eine entsprechende Regelung in den kantonalen Ausführungsbestimmungen 1 zum Einführungsgesetz Berufsbildung ausgearbeitet und die Genehmigungsvoraussetzungen in einer Wegleitung festgehalten. Diese orientieren sich an den bestehenden Rahmenbedingungen der Lehraufsicht.
Die Kitas müssen somit ab 1. Januar 2022 die abgeschlossenen Verträge für berufsvorbereitende Praktika bei uns zur Genehmigung einreichen, wenn sie länger als sechs Monate dauern. Für die Berechnung der Dauer werden alle Praktika der Lernenden zusammengezählt, um zu vermeiden, dass mehrere nicht genehmigungspflichtige Praktika aneinandergereiht werden.
Kontakt
Amt für Berufsbildung
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