Heimatliche Sprache und Kultur (HSK) im Kanton Zug
HSK-Unterricht ermöglicht fremdsprachigen Kindern, die Sprache und Kultur des Herkunftslandes zu pflegen.
Grundsätzliches
Die EDK bekräftigt in ihren «Empfehlungen zur Schulung der fremdsprachigen Kinder» vom 24. Oktober 1991 den Grundsatz, alle in der Schweiz lebenden fremdsprachigen Kinder in die öffentlichen Schulen zu integrieren.
Im April 1993 hat der Erziehungsrat des Kantons Zug die «Empfehlungen zur Schulung fremdsprachiger Kinder und Jugendlicher im Kanton Zug» erlassen.
Träger der Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) sind die politischen Vertretungen der entsprechenden Länder in der Schweiz, die Botschaften oder Konsulate. Sie können Dritte mit der Durchführung des Unterrichts in den Kantonen beauftragen.
Der HSK-Unterricht untersteht in inhaltlicher, didaktischer und methodischer Hinsicht der Aufsicht der Konsulate bzw. Botschaften des jeweiligen Landes.
Der Kursbesuch ist freiwillig. Die Kurse dürfen höchstens vier Wochenstunden umfassen. Sie beginnen frühestens in der zweiten Primarklasse und dauern längstens bis zum Ende der Sekundarstufe I. Besuchen Schülerinnen und Schüler die Schule in der Schweiz im ersten Jahr, hat der Deutschunterricht Vorrang.
Den Konsulaten bzw. Botschaften wird empfohlen, nur Lehrpersonen einzusetzen, die über genügend Deutschkenntnisse verfügen. Im Sinne einer guten Kontinuität und Zusammenarbeit sollten die Lehrpersonen für mehrere Jahre verpflichtet werden.
Die Gemeinden haben nach Möglichkeit und unentgeltlich die Schulräume, die vorhandenen technischen Unterrichtshilfen sowie das Unterrichtsmaterial zur Verfügung zu stellen. Die Anschaffung von Lehrmitteln (Bücher, Arbeitsblätter, Filme etc.) ist jedoch Sache der Konsulate und der Botschaften.
Die Noten des HSK-Unterrichts für ausländische Kinder sind gemäss § 4 des Reglements über die Promotion an den öffentlichen Schulen (BGS 412.113) im Zeugnis einzutragen. Die Angaben sind von den HSK-Lehrpersonen der Klassenlehrperson termingerecht und auf einem Formular abzuliefern. Die Klassenlehrperson ist für den Eintrag der Noten im Zeugnis verantwortlich. Es gilt die Notenskala der öffentlich-rechtlichen Schulen.
Im Kanton Zug gibt es kein Bewilligungsverfahren für den HSK-Unterricht. HSK-Unterricht wird deshalb von kantonaler Seite her nicht anerkannt. Die Legitimierung des HSK-Unterrichts im Kanton Zug erhalten die Institutionen bzw. Anbieter ausschliesslich durch die jeweiligen Konsulate oder Botschaften.
EDK-Empfehlungen
Die EDK bekräftigt in ihren «Empfehlungen zur Schulung der fremdsprachigen Kinder» vom 24. Oktober 1991 den Grundsatz, alle in der Schweiz lebenden fremdsprachigen Kinder in die öffentlichen Schulen zu integrieren. Jede Diskriminierung ist zu vermeiden. Die Integration respektiert das Recht des Kindes, Sprache und Kultur des Herkunftslandes zu pflegen.
EDK-Empfehlungen HSK 1991
Kein kantonales Bewilligungsverfahren
Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) ist ein ausserschulisches Kursangebot, welches weder unter kommunaler noch unter kantonaler Aufsicht steht. Im Kanton Zug gibt es kein Bewilligungsverfahren für den HSK-Unterricht. HSK-Unterricht wird entsprechend von kantonaler Seite her nicht anerkannt. Die Legitimierung des HSK-Unterrichts im Kanton Zug erhalten die Institutionen bzw. Anbieter/-innen durch die jeweiligen Konsulate oder Botschaften. Will eine Institution oder ein Anbieter ein HSK-Angebot eröffnen, wird der gemeindlichen Schule empfohlen, die entsprechende Legitimierung einzufordern. HSK-Anbieter/-innen wird empfohlen, mit einer möglichen Standortgemeinde Kontakt aufzunehmen. Die Kontaktpersonen der gemeindlichen Schulen finden sich im Kapitel HSK-Angebote.
HSK-Angebote
Im Kanton Zug wird HSK-Unterricht in folgenden Sprachen angeboten.
- Afghanisch
- Albanisch
- Bulgarisch
- Chinesisch (Mandarin)
- Finnisch
- Französisch
- Italienisch
- Japanisch
- Kroatisch
- Portugiesisch
- Russisch
- Schwedisch
- Serbisch
- Slowenisch
- Spanisch
- Tamil (Tamilisch)
- Tibetisch
- Tigrinya (Eritrea)
- Türkisch
Hier finden Sie die Kontaktpersonen der HSK-Angebote sowie die Kontaktpersonen der gemeindlichen Schulen für HSK-Unterricht:
HSK-Angebote im Kanton Zug_Stand Oktober 2024