Nachforschungsgesuch
Wenn Sie adoptiert worden sind, können Sie bei der kantonalen Auskunftsstelle Informationen über Ihre leiblichen Eltern und deren direkte Nachkommen verlangen.
Wie finde ich meine leiblichen Eltern?
Sie haben Anspruch darauf, Ihre Adoptionsunterlagen einzusehen. Um diese Informationen zu bekommen, müssen Sie aber volljährig sein, ausser wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können (zum Beispiel Verdacht auf eine Erbkrankheit).
Die kantonale Stelle kontaktiert Ihre leiblichen Eltern und informiert sie über Ihr Gesuch. Dies geht natürlich nur dann, wenn die Eltern ausfindig gemacht werden können, das heisst, wenn ihre Identität aus den Adoptionsunterlagen hervorgeht. Ist dies nicht der Fall, zum Beispiel weil Sie ein Findelkind sind, ist das nicht möglich.
Für Nachforschungen zur eigenen Herkunft werden Verwaltungsgebühren fällig, deren Höhe von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist. In der Regel machen sie ein paar Hundert Franken aus. Der Betrag hängt auch von der Art der Nachforschung ab: reine Akteneinsicht, Versand von Informationen, Begleitung durch eine Person vom Jugendamt usw.
Montag bis Dienstag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Mittwoch 14:00 - 17:00
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Telefonzeiten:
Montag und Dienstag:
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Mittwoch:
Vormittag geschlossen
14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag und Freitag:
09:00 – 11:45 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher? So können Sie sich vorab wie folgt informieren:
Telefon: +41 41 594 59 10
Montag: 09:30 - 11:30 Uh
Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr
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