Kontrollschilder
Kontrollschilder werden von uns nur abgegeben, wenn Sie ein Fahrzeug in Verkehr setzen.
Ein gültiger elektronischer Versicherungsnachweis wird bei Motorfahrzeugen immer vorausgesetzt. Kontrollschilder (exklusive befristete Zulassung) gehören dem Strassenverkehrsamt.
Abtretung
Allgemeine Bedingungen und Vorschriften sind im Formular "Kontrollschild-Abtretung" aufgeführt.
Deponierung
Die Deponierung von Kontrollschildern ist immer (24/7) möglich. Werfen Sie die Kontrollschilder beim Haupteingang links in den dafür vorgesehenen Kontrollschilder-Einwurf ein.
Ihre Kontrollschilder werden wir für Sie maximal 365 Tage ab Deponierungsdatum hinterlegen. Nach Ablauf der Frist verlieren Sie das Verwendungsrecht.
Verlust / Diebstahl
Haben Sie die Kontrollschilder verloren oder wurden Ihnen diese gestohlen?
Geben Sie zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich eine Verlustanzeige auf.
Via ePolice reichen Sie in wenigen Schritten die Anzeige online ein.
Ersatz / Neuherstellung
Sind Ihre Kontrollschilder verwittert und unleserlich?
Bitte nicht selber nachbessern.
Mit dem Formular bestellen Sie den Ersatz der bisherigen Kontrollschilder.
Drittes Kontrollschild (Heckveloträger)
Für eine Zuger Fahrzeugzulassung kann ein drittes Kontrollschild für den Heckveloträger bestellt werden. Mit diesem roten Schild entfällt das Umhängen des hinteren Schildes vom Auto auf den Heckträger.
Das dritte Schild ist freiwillig, das Umhängen des hinteren Kontrollschildes weiterhin erlaubt.
Eine Information des ASTRA, in welchen Ländern dieses Schild akzeptiert wird, finden Sie hier.
Mit dem Antrag bestellen Sie das dritte Kontrollschild.
Beachten Sie die richtige Schilderauswahl!
Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung, wenn das bestellte Schild abholbereit ist.
Kollektiv-Fahrzeugausweis
Kollektiv-Fahrzeugausweise in Verbindung mit Händlerschildern sind für das Motorfahrzeuggewerbe bestimmt. Ein solches Schild ist mit dem Buchstaben U gekennzeichnet.
Händlerschilder dürfen an geprüften und nichtgeprüften, jedoch betriebssicheren und den Vorschriften entsprechenden Fahrzeugen, verwendet werden.
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Strassenverkehrsamt des Kantons Zug
Kurt Bischof, Bereichsleiter Prüfung
Hinterbergstrasse 41
6312 Steinhausen
Tel. +41 41 728 47 11
Tagesbewilligung
Mit einem Tages-Fahrzeugausweis und den dazugehörenden Tages-Kontrollschildern können Sie Motorfahrzeuge kurzeitig (max. 96 Std.) verwenden, welche nicht ordentlich eingelöst sind.
Die wichtigsten Voraussetzungen zum Bezug sind:
- das Fahrzeug ist betriebssicher
- der Tagesausweis wird direkt vor Ort bezahlt
- das Fahrzeug verkehrt nur in der Schweiz
- der Tagesausweis und die Tages-Kontrollschilder werden vor Ablauf der Gültigkeit dem StVA Zug retourniert.
Alle Bedingungen und Vorschriften finden Sie direkt auf dem Formular: "Gesuch für Tagesbewilligung".
Wechsel-Kontrollschilder
Verwendung:
Wechsel-Kontrollschilder sind eine Eigenheit in der Schweiz.
Es darf nur ein Fahrzeug mit den Wechsel-Kontrollschildern gefahren werden.
Voraussetzungen:
Wechsel-Kontrollschilder werden für höchstens zwei Fahrzeuge derselben Art abgegeben. Für jedes Fahrzeug ist ein speziell gekennzeichneter Versicherungsnachweis erforderlich. Wird ein Fahrzeug aus dem Verkehr genommen, muss der Fahrzeugausweis annulliert werden.
Auktionen von Kontrollschild-Nummern
Gemäss Beschluss des Zuger Kantonsrates vom 24. November 2022 finden bis auf Weiteres keine Auktionen statt.