Namens- und Firmaänderung
Nach einer Namensänderung beziehungsweise Firmaänderung der Eigentümerschaft können Rechte am entsprechenden Grundstück begründet, übertragen oder gelöscht werden. Hierfür muss im Grundbuch zuerst der neue Name respektive die neue Firma nachgeführt werden.
Elektronisches Formular für die Anmeldung einer Namens- oder Firmaänderung
Mit dem untenstehenden Formular können Sie eine Namens- oder Firmaänderung im Grundbuch bei uns anmelden.
Vorbedingung
Die Namens- beziehungsweise Firmaänderung muss im Zivilstandsregister respektive im Handelsregister eingetragen sein.
Behördengang
- Bestimmungen lesen
- Formular ausfüllen, ausdrucken, unterzeichnen und mit den erforderlichen Beilagen einreichen
- Erhalt Eintragungsbestätigung mit Rechnung per Post
- Rechnung bezahlen
Ergebnis
Im Grundbuch ist der aktuelle Name beziehungsweise die aktuelle Firma der Grundeigentümerschaft eingetragen.
Kosten
Die Gebühren sind in § 13 des Grundbuchgebührentarifs festgelegt. Sie bemessen sich nach dem effektiven Zeitaufwand und betragen erfahrungsgemäss mindestens 180 Franken.
Weiterführende Informationen und Dokumente
Kontakt
Grundbuch
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00