Anmeldung eines Erbganges im Grundbuch
Nach dem Versterben einer Grundeigentümerin oder eines Grundeigentümers können am entsprechenden Grundstück Rechte begründet, übertragen oder gelöscht werden. Hierfür muss mittels Eintragung des Erbganges im Grundbuch zuerst nachgeführt werden, wer nun das Verfügungsrecht über das Grundstück hat.
Elektronisches Formular für die Anmeldung eines Erbganges im Grundbuch
Mit dem untenstehenden Formular können Sie bei uns einen Erbgang anmelden.
Vorbedingung
Es muss eine rechtsgültige Erbbescheinigung einer Erbschaftsbehörde vorliegen.
Behördengang
- Bestimmungen lesen
- Formular ausfüllen, ausdrucken, unterzeichnen und mit den erforderlichen Beilagen einreichen
- Erhalt Eintragungsbestätigung mit Rechnung per Post
- Rechnung bezahlen
Ergebnis
Im Grundbuch sind diejenigen Personen als Eigentümer eines Grundstückes eingetragen, bei welchen das Verfügungsrecht über das Grundstück liegt.
Kosten
Die Gebühren sind in § 13 ff. des Grundbuchgebührentarifs festgelegt. Sie bemessen sich nach dem effektiven Zeitaufwand und betragen erfahrungsgemäss mindestens 270 Franken.
Weiterführende Informationen und Dokumente
Kontakt
Grundbuch
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00